Die in Kratom enthaltenen Alkaloide Mitragynin sowie 7-Hydroxymitragynin, wurden per Oktober 2017 in
die Betäubungsmittelverordnung der Schweiz augenommen. Somit ist in der Schweiz der Handel von Kratomprodukten verboten und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.
Kratom ist per Oktober 2017 in der Schweiz nicht mehr legal erhältlich. Die zwei Hauptwirkstoffe "Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin" stehen auf der Liste der Betäubungsmittelverordnung und sind somit verboten.
Der Handel, Besitz und Konsum ist somit strafbar und gleich gesetzt mit anderen Drogen wie Kokain oder Cannabis.
Wir distanzieren uns klar von einem Aufruf des Boykotts und möchten def. niemanden dazu animieren gegen das Gesetz zu verstossen indem er weiterhin Kratom konsumiert oder auf ilegale Weise besorgt.
Mögliche Alternativen finden Sie auch unter www.extrakte.ch wo viele natürliche Räuchermittel angeboten werden