Kratom Markt
Es ist erfreulich zu sehen, dass der vernünftige Umgang mit Kratom auch weiterhin der Trend im 2017 zu sein scheint und somit zu recht, voraussichtlich von negativen Schlagzeilen verschont
bleiben wird.
Kratom und das Gesetz
Kratom wird auch im 2017 nicht in der Betäubungsmittelliste des Bundes aufgeführt sein, absolut zu Recht! Obschon die Polizeibehörde Kratom als "gefährlich" einstuft und somit eine Empfehlung der
Konfiszierung ausspricht, ist es weiterhin kein Tatbestand im Besitz von Kratom zu sein. Trotzdem werden sämtliche Kratomfunde an der Grenze und im Inland ausnahmslos konfisziert und
vernichtet.
Kratom Qualität
Bei der
Kratom Qualität ist im 2017 eher Vorsicht geboten. Neue Anbieter werden in den Markt vordringen und versuchen Kratom
minderer Qualität über Tiefpreisangebote zu verkaufen. Seriöse Anbieter werden Sie weiterhin mit gleichbleibender guter Qualität beliefern. Fragen Sie im Zweifel nach Analyseberichten um eine
Bestätigung der Qualität zu erhalten.